RÖK - PRÄSIDIUM
Das Präsidium kann Anträge, die die Bundesorganisation betreffen, behandeln und darüber Beschlüsse fassen. Alle Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit.
Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden.
Das Präsidium ist Beschlussfahig, wenn alle Präsidiumsmitglieder zwei Wochen vor der Präsidiumssitzung eingeladen wurden und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
Präsidiumssitzungen werden vom Präsidenten einberufen , der auch den Vorsitz führt. Ist dieser verhindert so führt der Vizepräsident den Vorsitz.
Präsidiumssitzungen sind mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
Außerordentliche Präsidiumssitzungen können einberufen werden wenn es der Präsident für notwendig hält oder von mindestens der Hälfte der Präsidiumsmitglieder verlangt wird.